
Umsetzung von drei grundlegenden Anforderungen der RED

Der delegierte Rechtsakt aktiviert drei grundlegende Anforderungen aus Artikel 3 der Funkanlagenrichtlinie:
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3(3)(d) Netzschutz: Funkanlagen dürfen weder das Netz oder seinen Betrieb schädigen noch Netzressourcen missbräuchlich nutzen.
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3(3)(e) Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre: Geräte müssen Schutzmechanismen für die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre von Nutzern und Teilnehmern enthalten.
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3(3)(f) Schutz vor Betrug: Geräte müssen Funktionen unterstützen, die den Schutz vor Betrug gewährleisten.

Die harmonisierte Normenreihe EN 18031

Zur Erfüllung dieser Anforderungen hat die Europäische Kommission die Normenreihe EN 18031 als harmonisierte Normen angenommen, wobei jede Norm einer der drei RED-Anforderungen entspricht:
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EN 18031-1: entspricht 3(3)(d), mit Schwerpunkt auf Netzsicherheitsanforderungen.
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EN 18031-2: entspricht 3(3)(e), zum Schutz der Privatsphäre.
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EN 18031-3: entspricht 3(3)(f), mit Schwerpunkt auf dem Schutz vor Betrug.
Anwendungsbereich und Bewertungsmechanismus in einer Grafik:


Die Normenreihe EN 18031 ordnet die Bewertungspunkte unterschiedlichen Anforderungen an Sicherheitsmechanismen zu (14 Hauptpunkte insgesamt)

Empfehlungen für Unternehmen

Mit nur noch gut einem Monat bis zur Anwendung des Rechtsakts ist die Zeit knapp. Damit Produkte nach dem 1. August 2025 nicht wegen Nichterfüllung der Normenreihe EN 18031 vom EU-Markt ausgeschlossen werden, müssen Unternehmen folgende Prüfunterlagen vorab vorbereiten:
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Produktmuster sowie zugehörige Software und Apps;
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Produktanleitungen und Bedienungshandbücher;
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Prüfantragsformular;
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Technische Dokumentation (einschließlich Software-Stückliste (SBOM), Sicherheitsdesign-Dokumenten usw.);
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Antworten auf den Fragebogen (als Grundlage für die Entscheidungsbäume);
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Vorhandene Cybersicherheits-Prüfberichte (z. B. Berichte nach ETSI EN 303 645 oder IEC 62443-4-2).

ENDE
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