Wesentliche Unterschiede und Verbindungen zwischen den beiden Verordnungen
Wichtige Compliance-Punkte für die Medizinproduktebranche
1. Zentrale Compliance-Pflichten nach der DSGVO
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eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung schaffen und eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) durchführen
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die zentralen Rechte der Patienten (betroffenen Personen) auf Auskunft, Berichtigung und Löschung gewährleisten.
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Sicherheitsmaßnahmen wie Datenverschlüsselung, Zugriffskontrolle und Reaktion auf Datenpannen umsetzen.
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die Regeln für grenzüberschreitende Datenübermittlungen strikt einhalten.
2. Zentrale Compliance-Pflichten nach dem EU Data Act
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bereits in der Designphase standardisierte Datenschnittstellen vorsehen, damit Nutzer (Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen) kostenlos und einfach auf alle vom Produkt erzeugten Daten zugreifen können.
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Nutzer weder durch technische Mittel noch durch Vertragsklauseln daran hindern, Daten mit Dritten (etwa Reparaturdienstleistern und Forschungsplattformen) zu teilen.
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sicherstellen, dass zugehörige Cloud-Dienste und Softwareplattformen die Anforderungen an den Anbieterwechsel erfüllen und eine Anbieterbindung (Vendor Lock-in) ausschließen.
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in Notlagen der öffentlichen Gesundheit relevante nicht personenbezogene Daten auf Anforderung mit öffentlichen Stellen der EU teilen.
