Rechtsgrundlage

Zentrale Vorschrift: Therapeutic Goods (Medical Devices) Regulations 2002 (geändert am 14. Dezember 2024)
Rechtsrahmen: beruht auf dem Therapeutic Goods Act 1989, der Klassifizierung, Registrierung und Regulierung von Medizinprodukten systematisch regelt

Klassifizierung von Medizinprodukten


Compliance-Weg zur Registrierung

Anforderungen an die Konformitätsbewertung:
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Produkte der Klasse I: Konformität durch Selbsterklärung möglich
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Produkte der Klasse IIa und höher: erfordern eine Konformitätsbewertung durch die TGA (Therapeutic Goods Administration, australische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde) oder eine von ihr anerkannte Stelle
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Produkte der Klasse III/AIMD: erfordern ein vollständiges Audit des Qualitätssystems
Fristen und Gebühren


Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem

Vorteile der MDSAP-Zertifizierung: Das Medical Device Single Audit Program (MDSAP) vereinfacht den Auditprozess des Qualitätsmanagementsystems und ermöglicht ein effizientes Modell „ein Audit, von mehreren Ländern anerkannt“.
Lokale Compliance-Pflichten

Verpflichtender australischer Sponsor: Hersteller außerhalb Australiens müssen einen australischen Sponsor (hier als australischer Bevollmächtigter, ARP, bezeichnet) als rechtlichen Ansprechpartner gegenüber der TGA benennen, der Unterlagen einreicht und behördliche Mitteilungen entgegennimmt.

Registrierungsablauf, illustriert

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Produktstatus bestimmen: klären, ob das Produkt ein Medizinprodukt im Sinne von Abschnitt 41BD des Therapeutic Goods Act 1989 ist
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Verantwortliche Partei benennen: den Sponsor (Antragsteller) bestimmen
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Risikoklasse bestimmen: das Produkt anhand seiner Merkmale einer Risikoklasse zuordnen (Klasse I bis AIMD)
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Nachweise einreichen: Der Sponsor reicht die Nachweisdokumente des Herstellers über das eBS-System (TGA Business Services) ein
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Vorprüfung durch die TGA: Die Behörde prüft und akzeptiert die Nachweise des Herstellers
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Produktantrag: den vollständigen Antrag auf Produktregistrierung über eBS einreichen
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Formelle Bewertung:
Genehmigt: TGA-Registrierung (Aufnahme in das ARTG) erteilt
Weitere Informationen angefordert: nach Erhalt der Rückmeldung zusätzliche Unterlagen einreichen
Antrag abgelehnt: Die TGA erläutert die Ablehnungsgründe schriftlich

Hinweise zu den Logos der Behörde

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Offizielles TGA-Logo: „Therapeutic Goods Administration“ (Teil des australischen Gesundheitsministeriums)
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Beispiel für ein Zertifizierungszeichen: ein kombiniertes Logo mit dem Schriftzug „TGA CERTIFIED“

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