
Leistungsstudien sind ein zentrales Element der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR). Klinische Leistungsstudien ermitteln Aspekte der Produktleistung, die sich nicht durch Studien zur Analyseleistung, Literatur oder bisherige Erfahrungen aus der Routinediagnostik bestimmen lassen, und belegen Sicherheit und klinische Relevanz. Die Daten fließen in die Leistungsbewertung ein und sind Teil des klinischen Nachweises – ein wesentlicher Schritt zur Zertifizierung. Die Anforderungen stehen in Anhang XIII Teil A Abschnitt 2 IVDR.
Zweck klinischer Leistungsstudien
Eine klinische Leistungsstudie soll Aspekte der Produktleistung ermitteln oder bestätigen, die sich anders nicht bestimmen lassen. Die Informationen dienen dem Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen zur klinischen Leistung; die gewonnenen Daten werden im Leistungsbewertungsprozess als Teil des klinischen Nachweises verwendet.
Ethische Aspekte
Jeder Schritt einer klinischen Leistungsstudie – von der ersten Überlegung zu Notwendigkeit und Begründung bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse – muss nach anerkannten ethischen Grundsätzen erfolgen.
Studiendesign und Methoden
Klinische Leistungsstudien sind so zu gestalten, dass die Relevanz der Daten maximiert und mögliche Verzerrungen minimiert werden. Sie können prospektiv oder retrospektiv, beobachtend oder interventionell sein. Produktanwendung, Probennahme und andere operative Details sind streng zu steuern und der Einfluss aller relevanten Faktoren auf die Ergebnisse zu berücksichtigen.
Der Plan für klinische Leistungsstudien (CPSP)
Jede klinische Leistungsstudie muss auf einem Plan für klinische Leistungsstudien (Clinical Performance Study Plan, CPSP) beruhen, der Begründung, Ziele, Design, geplante Auswertung, Methodik, Monitoring, Durchführung und Aufzeichnung festlegt. Insbesondere muss der CPSP enthalten:
- die einheitliche Kennnummer der klinischen Leistungsstudie gemäß Artikel 66 Absatz 1;
- Angaben zum Sponsor einschließlich Name, eingetragener Niederlassung und Kontaktdaten sowie gegebenenfalls Name und Kontaktdaten seiner Kontaktperson oder seines rechtlichen Vertreters gemäß Artikel 58 Absatz 4;
- Angaben zu den Prüfern, ihren Qualifikationen und Kontaktdaten sowie zu den Prüfstellen; bei Produkten zur Eigenanwendung Ort und Anzahl der beteiligten Laien;
- Beginn und geplante Dauer der Studie;
- Identifizierung und Beschreibung des Produkts, seiner Zweckbestimmung, der Analyten oder Marker, der metrologischen Rückverfolgbarkeit und des Herstellers;
- Angaben zur Art der untersuchten Proben;
- eine Gesamtübersicht der Studie, ihre Art (z. B. beobachtend, interventionell), Ziele und Hypothesen unter Bezugnahme auf den aktuellen Stand der Diagnostik und/oder Medizin;
- eine Beschreibung der zu erwartenden Risiken und Vorteile des Produkts und der Studie vor dem Hintergrund des Stands der klinischen Praxis sowie – außer bei Studien mit Restproben – der beteiligten medizinischen Verfahren und der Patientenversorgung;
- die Gebrauchsanweisung des Produkts oder das Testprotokoll, die erforderliche Schulung und Erfahrung der Anwender, geeignete Kalibrierungs- und Qualitätskontrollverfahren, Angaben zu einbezogenen oder ausgeschlossenen anderen Produkten, Medizinprodukten, Arzneimitteln oder sonstigen Gegenständen sowie die Spezifikationen eines Vergleichsprodukts oder einer Vergleichsmethode;
- Beschreibung und Begründung des Studiendesigns, seiner wissenschaftlichen Robustheit und Validität einschließlich der statistischen Planung und der Maßnahmen zur Minimierung von Verzerrungen (z. B. Randomisierung) und zum Umgang mit möglichen Störfaktoren;
- die Analyseleistung gemäß Anhang I Abschnitt 9.1 Buchstabe a mit Begründung etwaiger Auslassungen;
- die zu bestimmenden Parameter der klinischen Leistung gemäß Anhang I Abschnitt 9.1 Buchstabe b mit Begründung etwaiger Auslassungen sowie – außer bei Studien mit Restproben – die festgelegten klinischen Ergebnisse/Endpunkte (primär/sekundär) mit Begründung und die möglichen Auswirkungen auf individuelle Gesundheits- und/oder Public-Health-Entscheidungen;
- Angaben zur Studienpopulation: Spezifikation der Prüfungsteilnehmer, Auswahlkriterien, Größe der Population, Repräsentativität für die Zielpopulation und gegebenenfalls Angaben zu schutzbedürftigen Prüfungsteilnehmern (z. B. Kinder, Schwangere, immungeschwächte oder ältere Personen);
- Angaben zur Verwendung von Daten aus Restprobenbanken, Gen- oder Gewebebanken, Patienten- oder Krankheitsregistern usw. mit Beschreibung von Zuverlässigkeit, Repräsentativität und statistischem Auswertungsansatz sowie Gewährleistung einer geeigneten Methode zur Bestimmung des tatsächlichen klinischen Status der Patientenproben;
- den Monitoringplan;
- das Datenmanagement;
- Entscheidungsalgorithmen;
- die Strategie für etwaige Änderungen des CPSP, auch gemäß Artikel 71, oder Abweichungen davon, mit einem eindeutigen Verbot von Ausnahmen vom CPSP;
- die Verantwortlichkeit für das Produkt, insbesondere Zugangskontrolle, Nachverfolgung der in der Studie verwendeten Produkte und Rückgabe nicht verwendeter, abgelaufener oder fehlerhafter Produkte;
- eine Erklärung über die Einhaltung anerkannter ethischer Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen, der Grundsätze der guten klinischen Praxis für klinische Leistungsstudien und der geltenden Rechtsvorschriften;
- eine Beschreibung des Verfahrens zur Einwilligung nach Aufklärung einschließlich Kopien der Patienteninformation und der Einwilligungsformulare;
- Verfahren zur Erfassung und Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse einschließlich der Definitionen erfassungs- und meldepflichtiger Ereignisse sowie der Verfahren und Fristen für Meldungen;
- Kriterien und Verfahren für die Aussetzung oder den vorzeitigen Abbruch der Studie;
- Kriterien und Verfahren für die Nachbeobachtung der Prüfungsteilnehmer nach der Studie, bei Aussetzung oder vorzeitigem Abbruch, bei Widerruf der Einwilligung und bei nicht mehr erreichbaren Teilnehmern;
- Verfahren zur Mitteilung von Testergebnissen außerhalb der Studie, auch an die Prüfungsteilnehmer;
- eine Strategie für die Erstellung des Berichts über die klinische Leistungsstudie und die Veröffentlichung der Ergebnisse gemäß den rechtlichen Anforderungen und ethischen Grundsätzen;
- eine Liste der technischen und funktionalen Merkmale des Produkts unter Angabe derjenigen, die Gegenstand der Studie sind;
- ein Literaturverzeichnis.
Werden Teile dieser Angaben in einem separaten Dokument eingereicht, ist im CPSP darauf zu verweisen. Bei Studien mit Restproben gelten die Buchstaben u, y und z nicht. Wird ein Element wegen des spezifischen Studiendesigns (z. B. Studien mit Restproben gegenüber interventionellen Studien) als ungeeignet angesehen, ist dies zu begründen.
Der Bericht über die klinische Leistungsstudie
Der von einem Arzt oder einer anderen befugten verantwortlichen Person unterzeichnete Bericht über die klinische Leistungsstudie muss dokumentierte Angaben zu Studienprotokoll, Ergebnissen und Schlussfolgerungen einschließlich negativer Befunde enthalten. Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen transparent, unverzerrt und klinisch relevant sein. Der Bericht sollte so viele Informationen enthalten, dass ein unabhängiger Dritter ihn ohne Rückgriff auf andere Dokumente verstehen kann, und etwaige Protokolländerungen oder Abweichungen sowie Datenausschlüsse mit angemessener Begründung enthalten.
Sonstige Leistungsstudien
Sinngemäß sind Plan und Bericht auch für sonstige Leistungsstudien (z. B. Studien zur Analyseleistung) in gleicher Weise zu dokumentieren, auch wenn sich Art und Methoden von klinischen Leistungsstudien unterscheiden.
So unterstützt EVERBIZ
EVERBIZ unterstützt IVD-Hersteller bei der Planung von Leistungsstudien, der Erstellung von CPSP und Studienberichten sowie der Leistungsbewertung nach IVDR. Sprechen Sie uns an.
Dieser Beitrag dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2017/746.
