NMPA-Registrierung in China: Der Cybersicherheits-Forschungsbericht (Teil 4)

Cybersicherheit spielt bei der Registrierung von Medizinprodukten in China eine zentrale Rolle. Dieser Beitrag erläutert den Aufbau des Cybersicherheits-Forschungsberichts, den die chinesische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde NMPA (National Medical Products Administration) verlangt.

NMPA-Cybersicherheits-Forschungsbericht

1. Grundinformationen

  • Softwareinformationen: grundlegende Merkmale der Software und ihre Software-Sicherheitsstufe.
  • Datenarchitektur: Netzwerkumgebung und Datenflussdiagramm für jedes Einsatzszenario sowie Beschreibung der produktbezogenen Daten und elektronischen Schnittstellen.
  • Cybersicherheitsfähigkeiten: die Cybersicherheitsfähigkeiten des Produkts.
  • Cybersicherheitspatches: grundlegende Angaben zu Sicherheitspatches.
  • Sicherheitssoftware: grundlegende Angaben zur Sicherheitssoftware.

2. Umsetzungsprozess

  • Risikomanagement: Risikoanalysebericht und Risikomanagementbericht zur Cybersicherheit.
  • Anforderungsspezifikation: Spezifikation der Cybersicherheitsanforderungen.
  • Verifizierung und Validierung: Prüfplan und Prüfbericht zur Cybersicherheit.
  • Rückverfolgbarkeitsanalyse: Bericht zur Rückverfolgbarkeit der Cybersicherheit.
  • Wartungsplan: Flussdiagramme und Beschreibungen der Aktivitäten für Cybersicherheitsupdates, Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowie Fernwartung und Upgrades.

3. Schwachstellenbewertung

Software-Sicherheitsstufe Anforderungen
Gering Gesamtzahl bekannter Schwachstellen und Zahl verbleibender Schwachstellen nach Schweregrad angeben.
Mittel Selbstbewertungsbericht zu Schwachstellen mit Gesamtzahl bekannter und verbleibender bekannter Schwachstellen nach Schweregrad vorlegen.
Schwer Selbstbewertungsbericht und einen von einer Cybersicherheits-Prüfstelle erstellten Schwachstellenbewertungsbericht vorlegen sowie den Wartungsplan für verbleibende bekannte Schwachstellen beschreiben.

4. Schlussfolgerung

Umfassend darstellen, wie gut gelenkt der Umsetzungsprozess der Cybersicherheit ist, und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Schwachstellenbewertung beurteilen, ob die Cybersicherheit des Produkts die Anforderungen erfüllt.

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Dieser Beitrag dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle NMPA-Leitlinie.

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