ISO 15223-1 Änderung 2025: Neues Symbol für den Bevollmächtigten

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Am 3. März 2025 hat die Internationale Organisation für Normung ISO 15223-1:2021/Amd 1:2025 veröffentlicht. Die Änderung betrifft alle Unternehmen, die einen Bevollmächtigten auf ihren Etiketten angeben: Sie ergänzt eine Begriffsdefinition und macht aus dem EC-REP-Symbol ein Symbol, das nicht mehr an ein bestimmtes Land oder eine Region gebunden ist.

Neue Definition des Bevollmächtigten

Ein Bevollmächtigter ist eine in einem Land oder Rechtsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit seinen Pflichten nach dem Recht dieses Landes oder Rechtsraums wahrzunehmen.

Änderung des Symbols

Vor der Änderung Nach der Änderung
[ EC | REP ]
Weit verbreitet zur Kennzeichnung des Bevollmächtigten in der Europäischen Gemeinschaft.
[ XX | REP ]
„XX“ wird durch den zwei- oder dreistelligen Ländercode nach ISO 3166-1 oder durch einen anderen von der zuständigen Behörde geforderten Text ersetzt. Name und Anschrift des Bevollmächtigten sind neben dem Symbol anzugeben.

Die Ländercodes sind in ISO 3166-1 festgelegt. Beispiele:

  • Schweiz: „CH REP“ oder „CHE REP“;
  • Vereinigtes Königreich: „GB REP“ oder „GBR REP“;
  • Singapur: „SG REP“ oder „SGP REP“;
  • Australien: „AU REP“ oder „AUS REP“;
  • Brasilien: „BR REP“ oder „BRA REP“;
  • Neuseeland: „NZL REP“.

Zusammenfassen von Symbolen

Bezeichnen mehrere Symbole (Bevollmächtigter, Importeur, Händler, Übersetzung oder Umverpackung) dieselbe verantwortliche Stelle, müssen Name und Anschrift nicht wiederholt werden: Alle zutreffenden Symbole können neben einer einzigen Anschrift gruppiert werden. So bleiben Etiketten vollständig und dennoch übersichtlich.

Ab wann gilt die Änderung?

Die Änderung gilt ab Veröffentlichung. Damit Unternehmen sich anpassen können, ist eine schrittweise Umstellung zu erwarten, bei der Etiketten im Rahmen regulärer Überarbeitungen aktualisiert werden. Hersteller sollten die Umstellung dennoch frühzeitig planen und die Erwartungen der zuständigen Behörden prüfen, um unnötige Compliance-Risiken zu vermeiden.

So unterstützt EVERBIZ

EVERBIZ ist Bevollmächtigter in der EU (Deutschland und Österreich) und weiteren Rechtsräumen. Wir stimmen uns mit Behörden ab, halten technische Dokumentation und Konformitätserklärungen bereit, leiten Beschwerden und Vorkommnisse weiter und prüfen Ihre Etiketten auf korrekte Symbole und Anschriften. Sprechen Sie uns für eine Etikettenprüfung an.

Dieser Beitrag dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar; maßgeblich sind die veröffentlichte Norm und die Anforderungen der zuständigen Behörden.

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