Im Januar 2003 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der EU die RoHS-Richtlinie – die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, auch bekannt als Richtlinie 2002/95/EG. 2005 ergänzte die EU die Richtlinie 2002/95/EG durch die Entscheidung 2005/618/EG, die Höchstkonzentrationswerte für sechs gefährliche Stoffe festlegte.
Seit dem 3. Januar 2013 ist die ursprüngliche RoHS-Richtlinie 2002/95/EG aufgehoben; die EU-Mitgliedstaaten mussten die neue Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2.0) bis zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umsetzen. Die Prüfnorm für RoHS ist weiterhin die EN 62321, aktualisiert zur EN 62321:2012.
Die 10 nach RoHS 2.0 beschränkten gefährlichen Stoffe
Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr6+), polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE), Dibutylphthalat (DBP), Butylbenzylphthalat (BBP), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Diisobutylphthalat (DIBP)
